Folgende Regeln und Richtlinen sollen allen Beteiligten (Bauhelfern, Handwerkern und Mit-Gärtnern) Sicherheit geben und für ein gemeinsames Verständnis sorgen.
Wir nehmen die aktuelle Situation und unsere Verantwortung ernst.
- Abstandsregel: 1,5-2 Meter Abstand zu Personen, welche nicht zu derselben Familie / Hausstand gehören.
- Externe Handwerker, welche im Rahmen einer Auftragsleistung tätig sind, haben die firmeninternen Regelungen einzuhalten, mindestens jedoch die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln zu beachten und die Leistung möglichst kontaktarm zu erbringen
- Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten zwischen externen Handwerkern und Freiwilligen ist die Abstandsregel zwingend. Ist diese nicht sicher einzuhalten, ist das Tragen einer Mund-Nasenschutzmaske verpflichtend.
- Es sollen möglichst eigene Geräte genutzt werden. Gemeinschaftlich benutzte Geräte müssen nach der Nutzung desinfiziert werden.
- In den Räumen des Gebäudes gilt die Abstandsregelung und das Tragen einer einfachen Mund-Nasenschutzmaske. Diese Maßnahmen sind nur notwendig, wenn der einzelne Raum durch Menschen aus unterschiedlichen Familien genutzt wird.
- Die Zugangstür zum Garten bleibt während der Nutzung geöffnet und wird nach dem Öffnen und Schließen desinfiziert.
- Desinfektionsmittel wird möglichst mitgebracht und bei Bedarf auch zur Verfügung gestellt.